Behandlungkosten
Je nach Komplexität, Dauer des Eingriffs und den anatomischen Gegebenheiten können die Behandlungskosten variieren. Deshalb ist eine gründliche klinische Untersuchung und eine ausführliche Anamnese notwendig um einen detaillierten und transparenten Behandlungs- und Kostenplan zu erstellen. Uns ist es wichtig, dass wir Sie kompetent auch in Bezug auf die anfallenden Kosten beraten und keine versteckten Kosten im Nachhinein auf Sie zukommen. Deshalb können wir Ihnen auch erst nach einem persönlichen Beratungsgespräch (Sprechstunde in der Privatpraxis; Videosprechstunde alleine nicht ausreichend) einen Kostenvoranschlag machen. Gerne können Sie uns vorab Bilder per email auf info@aesthetikon.de schicken, damit wir Ihnen eine ungefähre und unverbindliche Kostenkalkulation zukommen lassen.
Bitte planen Sie genügend Zeit für Ihr erstes Beratungsgespräch ein, da Frau Prof. Dr. Dimitra Kotsougiani-Fischer und Herr Prof. Dr. Sebastian Fischer nicht nur eine eingehende klinische Untersuchung und Anamnese mit Ihnen durchführen werden, sondern bei Bedarf auch eine 3D Simulation. Die Länge des Beratungsgesprächs richtet sich hierbei nach der Komplexität Ihres Falles. Laut Gesetzgeber muss das ärztliche Beratungsgespräch mit einer Gebühr berechnet werden. Diese beträgt im AESTHETIKON 50€ inkl. MwSt. Eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist nicht möglich.
Auszug aus dem Gesetzes-Text:
§ 12 Honorar und Vergütungsabsprachen (1) Die Honorarforderung muss angemessen sein. Für die Bemessung ist die Amtliche Gebührenordnung (GOÄ) die Grundlage, soweit nicht andere gesetzliche Vergütungsregelungen gelten. Ärztinnen und Ärzte dürfen die Sätze nach der GOÄ nicht in unlauterer Weise unterschreiten. (aus: Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997 in der Fassung der Beschlüsse des 114. Deutschen Ärztetages 2011 in Kiel).