Blog · Kosten · Brustchirurgie

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Brustverkleinerung / Bruststraffung?

Chronische Rückenschmerzen, die medizinisch klar auf das Gewicht der Brüste zurückgeführt werden, können ein Grund für eine Kostenübernahme sein – entschieden wird immer im Einzelfall.

Kostenübernahme bei einer Brustverkleinerung

Chronische Rückenschmerzen, die medizinisch klar auf das Gewicht der Brüste bei Gigantomastie zurückgeführt werden, können ein Grund dafür sein, dass die Kasse die Kosten für eine Brustverkleinerung übernimmt.

Konservative Maßnahmen wie Physiotherapie und Therapien zur Stärkung der Rückenmuskulatur sind dabei in den meisten Fällen bereits gescheitert. Des Weiteren können wiederholt auftretende offene Stellen und Entzündungen in der Unterbrustfalte die Entscheidung der Kasse beeinflussen.

Hierbei spielen auch das Gewicht der Patientin in Relation zur Körpergröße – der sogenannte BMI – sowie das Gewicht der aktuellen Brust und das Zielgewicht der Brust nach der Operation eine entscheidende Rolle.

Auch individuelle Patientenfaktoren können Einfluss auf die Entscheidung der Krankenkasse nehmen.

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