Behandlungkosten
Je nach Komplexität, Dauer des Eingriffs und den anatomischen Gegebenheiten können die Behandlungskosten variieren. Deshalb ist eine gründliche klinische Untersuchung und eine ausführliche Anamnese notwendig um einen detaillierten und transparenten Behandlungs- und Kostenplan zu erstellen. Uns ist es wichtig, dass wir Sie kompetent auch in Bezug auf die anfallenden Kosten beraten und keine versteckten Kosten im Nachhinein auf Sie zukommen. Deshalb können wir Ihnen auch erst nach einem persönlichen Beratungsgespräch (Sprechstunde in der Privatpraxis; Videosprechstunde alleine nicht ausreichend) einen Kostenvoranschlag machen. Gerne können Sie uns vorab Bilder per email auf info@aesthetikon.de schicken, damit wir Ihnen eine ungefähre und unverbindliche Kostenkalkulation zukommen lassen.
Bitte planen Sie genügend Zeit für Ihr erstes Beratungsgespräch ein, da Frau Prof. Dr. Dimitra Kotsougiani-Fischer und Herr Prof. Dr. Sebastian Fischer nicht nur eine eingehende klinische Untersuchung und Anamnese mit Ihnen durchführen werden, sondern bei Bedarf auch eine 3D Simulation. Die Länge des Beratungsgesprächs richtet sich hierbei nach der Komplexität Ihres Falles. Laut Gesetzgeber muss das ärztliche Beratungsgespräch mit einer Gebühr berechnet werden. Diese beträgt im AESTHETIKON 50€ inkl. MwSt. Eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist nicht möglich.
Auszug aus dem Gesetzes-Text:
§ 12 Honorar und Vergütungsabsprachen (1) Die Honorarforderung muss angemessen sein. Für die Bemessung ist die Amtliche Gebührenordnung (GOÄ) die Grundlage, soweit nicht andere gesetzliche Vergütungsregelungen gelten. Ärztinnen und Ärzte dürfen die Sätze nach der GOÄ nicht in unlauterer Weise unterschreiten. (aus: Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997 in der Fassung der Beschlüsse des 114. Deutschen Ärztetages 2011 in Kiel).
Finanzierung
Einige Patienten ziehen es aus einer Vielzahl von Gründen vor, ihre außervertragliche medizinische und ästhetische Leistung zu finanzieren. Es besteht die Möglichkeit mit ihrer Hausbank zwecks einer Finanzierung zu sprechen. Eine andere Möglichkeit besteht darin sich an ein Darlehensinstitut, welches sich auf außervertragliche, medizinischen und ästhetische Leistungen (Schönheitsoperationen) spezialisiert hat zu wenden, wie zum Beispiel medipay oder medkred. Bitte prüfen Sie die Finanzierungsangebote im Hinblick auf Laufzeit, Ratenhöhe und Zinsen, damit Sie die für Sie passende Variante finden. Diese können nämlich je nach Anbieter stark variieren. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kreditinstitute und auch als Infomaterial im Wartebereich unserer Praxis.
Folgekostenversicherung
Seit Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes von 2007 müssen Folgekosten, die nach einer nicht medizinisch-indizierten ästhetischen Operation aufgetreten sind, vom Versicherten selbst getragen werden. Dabei soll der Versicherte in angemessener Höhe an den Kosten beteiligt werden.
Eine Folgekostenversicherung soll den/die Patientin/en davor schützen das finanzielle Risiko nach einer Komplikation tragen zu müssen. Wir werden Sie im Rahmen des Beratungsgespräches auf die Möglichkeit einer Folgekostenversicherung abzuschließen hinweisen.
Auszug aus dem Gesetzes-Text:
Gesundheitsreformgesetz 2007 §52, Abs.2, SGB V
„Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten
in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.“